Wissenwertes von A bis Z

Wir machen Ihnen den Besuch in unserer Apotheke leicht. Hier finden Sie grundsätzliche Informationen, mit denen das persönliche Beratungsgespräch bei uns einfacher und angenehmer wird.

Rot, blau, gelb oder grün: Das bedeuten die Farben Ihrer Rezepte

Die Farbkennzeichnungen der vom Arzt ausgestellten Rezepte und Verordnungen signalisieren in erster Linie die Abrechnungsart und Gültigkeitsdauer.

  1. rot: Die Verordnungen auf dem roten Kassenrezept werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dieses Rezept gilt vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum.
  2. blau: Das blaue Privatrezept bekommen in der Regel nur Privatversicherte. Gesetzlich Versicherte erhalten ein solches Rezept, wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört und müssen die Kosten selbst übernehmen. Dieses Rezept kann bis zu drei Monate nach Ausstellung eingelöst werden.
  3. gelb: Aufgrund der strengen Auflagen müssen Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel auf einem gelben Rezept ausgestellt werden. Diese Verordnung verfällt bereits nach sieben Tagen.
  4. grün: Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des Arztes für ein rezeptfreies Medikament als Erinnerung für den Patienten. Daher ist dieses "grüne Rezept" auch unbegrenzt gültig.

Grundsätzlich gilt: Pro Rezept dürfen nur drei Arzneimittel verordnet werden (Ausnahme: das "Grüne Rezept").

(Quelle: dgk)

Apothekenpflichtig und verschreibungspflichtig: der Unterschied

Apothekenpflichtige Arzneimittel erhalten Sie zwar ohne Rezept und Mitwirken des Arztes, aber trotzdem nur in der Apotheke. Der Grund: Hier ist eine Beratung des Apothekers erforderlich, um den richtigen Umgang mit den Medikamenten zu gewährleisten.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel hingegen bedürfen aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen einer Verordnung durch den Arzt.

Über die Verschreibungspflicht entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit. Neue Arzneimittel unterliegen dabei einer automatischen Verschreibungspflicht, die nach fünf Jahren endet und dann verlängert werden kann.

(Quelle: medizininfo.de)

Kontakt

Bei Fragen oder Rezeptvorbestellungen rufen Sie uns gerne an:

 

Anschrift

Römer-Apotheke

Markt 10

50374 Erftstadt

 

Telefon

+49 2235 72872

 

Fax

+49 2235 75923

 

E-Mail

info@roemer-apotheke-lechenich.de

 

Nutzen Sie auch unser Kontaktformular.

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:

8.30 - 12.30 Uhr

14.30 - 18.30 Uhr

 

Samstag:

8.30 - 13.00 Uhr

Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu:

Pollenflug

Heilpflanzen

Notdienst

Sie benötigen ein Medikament außerhalb der Geschäftszeiten? Hier finden Sie eine geöffnete Apotheke in der Umgebung.
Zum Notdienstplan